Kfz-Begutachtung - „Pickerl“ in Höchst in Vorarlberg

Die vorgeschriebene Kontrolle gemäß § 57a

 

Bei einem Neuwagen ist sie erstmals nach drei Jahren fällig, dann nach weiteren zwei Jahren und ab dann jährlich. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und ohne ein gültiges ‚Pickerl‘ erlischt die Zulassung Ihres Wagens. Manche Leute empfinden diese Begutachtung als mühsam und überflüssig, aber letztlich dient sie der Sicherheit – nicht nur des Autohalters oder -fahrers, sondern auch der aller anderen Verkehrsteilnehmer. Denn letztlich wird dabei die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs sichergestellt, und seine Verkehrssicherheit.

 

Was wir für das ‚Pickerl‘ begutachten

 

Wir gehen nicht anders vor als die Gutachter in einer Prüfhalle. Bremsbeläge und Bremsscheiben werden nicht nur optisch kontrolliert, denn es wird auch die Bremswirkung überprüft, die auf beiden Seiten möglichst gleich sein sollte, und das Funktionieren des ABS. Die Reifen werden begutachtet und natürlich die Beleuchtung samt Blinkern und Warnblinkanlage. Spur und Radaufhängung sind ebenfalls wichtig, der Zustand des Auspuffs, aber auch die Karosserie, denn die sollte nicht kurz vor dem Durchrosten sein. Mit einem neuen ‚Pickerl‘ wissen Sie, dass Sie sicher unterwegs sind.